Häufige Fragen

Für die Teilnahme an der Studie erhalten Sie ein postalisches Einladungsschreiben. Wenn Sie ein Einladungsschreiben erhalten haben, wurden Sie anhand eines Losverfahrens für die Befragung ausgewählt. Die Teilnahme ist selbstverständliche freiwillig. Leider ist es nicht möglich, dass andere interessierte Personen, die keine Einladung erhalten haben, an der Studie teilnehmen können.

Ja, eine Unterbrechung der Befragung ist jederzeit möglich. Ihre Antworten werden gespeichert, sodass Sie später die Befragung wieder an der Stelle fortsetzen können, an der Sie diese zuvor unterbrochen haben. Beachten Sie jedoch, dass die Befragungen immer nur für einen bestimmten Zeitraum freigeschaltet sind.

Mein Weg in Deutschland ist eine Online-Befragung, die das Leben von Migrantinnen und Migranten über einen längeren Zeitraum untersucht. Das heißt, dass die Befragten über mehrere Jahre die Möglichkeit haben, an Befragungen teilzunehmen. Die Befragungen erfolgen ausschließlich freiwillig und online. Bislang gibt es nur wenige wissenschaftliche Studien, die auf diese Weise Personen im Erwerbsalter in Deutschland und im Ausland zu ihren Lebens- und Arbeitsbedingungen befragen.

Mit den erhobenen Daten soll untersucht werden, wie aktuelle gesellschaftliche und wirtschaftliche Veränderungen das (Erwerbs-)Leben von zugewanderten Menschen in Deutschland beeinflussen. Uns interessieren die Arbeits- und Lebensbedingungen, die soziale Absicherung sowie die sozialpolitischen Einstellungen der Migrantinnen und Migranten. Mit der Befragung möchte das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) dazu beitragen, unmittelbare Informationsbedarfe von Verwaltung und Politik aufzugreifen und Grundlagen für informierte Entscheidungen zu schaffen.

Alle Antworten aus der Online-Befragung werden computergestützt verarbeitet. Die Speicherung Ihrer Angaben erfolgt grundsätzlich anonym, also ohne die Angabe Ihres Namens oder Ihrer Kontaktdaten. Im Anschluss werden die Antworten aller befragten Personen statistisch ausgewertet. Mit der Gesamtmenge aller Angaben lassen sich z. B. Prozentanteile errechnen oder statistische Analysen durchführen. Die Ergebnisse werden in Tabellen und Grafiken berichtet und ausgewählte Analysen werden zukünftig auf dieser Webseite erscheinen. Angaben von Einzelpersonen sind hierbei nicht erkennbar.

Ihre Angaben aus den Befragungen werden unter Beachtung der strengen Vorschriften des Datenschutzes verarbeitet und getrennt von Ihrem Namen und Ihrer Adresse aufbewahrt. Verantwortlich für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen dieser Befragung ist die Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch den Vorstand, Regensburger Str. 104, 90478 Nürnberg. Die technische Ausführung der Befragung übernimmt das Unternehmen Ingress als Auftragnehmer des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. Ingress handelt ausschließlich nach Weisungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung und ist zur strengsten Geheimhaltung verpflichtet. Nähere Informationen zu Ingress finden Sie unter: www.ingress.de. Innerhalb des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung haben nur die beteiligten Forscherinnen und Forscher Zugriff auf die Daten aus der Befragung. Sämtliche Beteiligte sind auch hier vertraglich zu strengster Geheimhaltung verpflichtet.

Nein! Im Rahmen der Studie werden ausschließlich wissenschaftliche Ziele verfolgt. Eine Weitergabe der Daten zu Marktforschungs- oder Werbezwecken erfolgt nicht! Die Ergebnisse der Studie werden anderen Forscherinnen und Forschern, Politik und Verwaltung und der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.

Aktuell befindet sich die Studie noch in einer Anfangsphase, in der die ersten Befragungsergebnisse gesammelt und ausgewertet werden. Häufig wird von den Forschungsergebnissen auch in den Medien (Tageszeitung, Fernsehnachrichten) berichtet. Wir planen auch Sie direkt auf unserer Website über interessante Ergebnisse zu informieren.

Indem Menschen Informationen über Ihre Lebenssituation in Befragungen teilen, können Forscherinnen und Forscher Bedürfnisse und Herausforderungen besser erkennen und verstehen. Je mehr Personen an solchen wissenschaftlichen Befragungen teilnehmen, desto genauer und umfassender wird das Bild darüber, wie sich das Leben und die Arbeit von zugewanderten Menschen in Deutschland entwickelt. Ihre Unterstützung ist somit von großer Bedeutung, um politische Entscheidungsträger auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse beraten zu können.

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) ist die Forschungseinrichtung der Bundesagentur für Arbeit. Die zentrale Aufgabe des Instituts ist es, auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse politische Akteure auf allen Ebenen zu beraten. Die Forschung und Beratung des IAB geschieht auf Grundlage des gesetzlichen Auftrages, der im zweiten (§ 55 Abs.1 SGB II) und dritten Sozialgesetzbuch (§ 280, § 282 Abs. 1 – Abs. 4 SGB III) verankert ist. Weitere Informationen zum Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung finden Sie auf der Website: www.iab.de

Die Finanzierung der Studie erfolgt durch eine Förderung der Bundesagentur für Arbeit. Die Studie ist wissenschaftlich unabhängig, das heißt, dass die inhaltliche Ausrichtung der Studie in der alleinigen Verantwortung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung und den beteiligten Projektmitarbeitenden liegt. Die Bundesagentur für Arbeit übt keinerlei Einfluss auf die Ausgestaltung der Studie aus.

Für die Beantwortung der Fragen benötigen Teilnehmende erfahrungsgemäß unterschiedlich lange. Die Beantwortung einer Befragung wird im Durchschnitt etwa 20 Minuten in Anspruch nehmen.

Im Rahmen unserer Studie möchten wir Sie etwa ein Mal im Jahr zu einer Befragung einladen. Gegebenenfalls laden wir Sie darüber hinaus noch spontan zu weiteren Befragungen ein.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gern per E-Mail an die beteiligten Forscherinnen und Forscher: myway@iab.de.

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) ist das Forschungsinstitut der Bundesagentur für Arbeit (BA). Das IAB ist eine Dienststelle der BA und hat Ihre Kontaktdaten – unter strikter Wahrung des Datenschutzes – aus dem Datenbestand der BA erhalten. Dieser umfasst auch betriebliche Meldungen von Beschäftigungszeiten an die Sozialversicherung. Für den damit verbundenen Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht gibt es eine rechtliche Grundlage: Dem IAB werden gemäß § 282 Abs. 5 SGB III die Daten der BA zur Verfügung gestellt und dürfen dort für dessen Zwecke genutzt und verarbeitet werden. Das IAB darf außerdem Personen bitten, sich an Befragungen zu beteiligen, wenn sich notwendige Informationen nicht aus vorhandenen Daten entnehmen lassen.

In unserer Studie möchten wir von den Erfahrungen von Migranten und Migrantinnen in Deutschland lernen. Wir haben daher in den verschiedenen Datenquellen der Bundesagentur für Arbeit (BA) alle Personen identifiziert, die jemals mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit gemeldet waren. Aus dieser Gruppe haben wir dann zufällig Teilnehmer*innen ausgewählt.

Die verschiedenen Datenquellen der BA umfassen Meldungen der Arbeitgeber über sozialversicherungspflichtige Beschäftigungszeiten sowie Informationen der BA bei Arbeitslosigkeit oder Maßnahmen. Leider kommt es immer wieder vor, dass Betriebe oder auch Mitarbeiter*innen der BA die Staatsangehörigkeit falsch melden. Wenn das auf Sie zutrifft, bitten wir dies zu entschuldigen. Leider können wir diese Informationen in den Daten aus Datenschutzgründen nicht korrigieren. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Die verschiedenen Datenquellen der BA umfassen Beschäftigungsinformationen der Betriebe, sowie Informationen der BA bei Arbeitslosigkeit oder Maßnahmen. Leider kommt es immer wieder vor, dass Betriebe oder auch Mitarbeiter*innen der BA die Staatsangehörigkeit falsch melden. Wenn dies auf Sie zutrifft, bitten wir dies zu entschuldigen. Leider können wir diese Informationen in den Daten aus Datenschutzgründen nicht korrigieren. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Wir haben in den verschiedenen Datenquellen der Bundesagentur für Arbeit (BA) alle Personen identifiziert, die jemals mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit gemeldet waren. Die verschiedenen Datenquellen der BA umfassen Beschäftigungsinformation der Betriebe, sowie Informationen der BA bei Arbeitslosigkeit oder Maßnahmen.

Leider kommt es immer wieder vor, dass Betriebe oder auch Mitarbeiter*innen der BA die Staatsangehörigkeit falsch melden. Wenn dies auf Sie zutrifft, bitten wir dies zu entschuldigen.